Der Gerechtigkeitsanspruch des Rechts Festschrift für Theo Mayer-Maly zum 65. Geburtstag

Nach der Gerechtigkeit ist das Recht benannt. Dies sagt der spätklassische römische Jurist Ulpian zur Einbegleitung der einzi­ gen Definition des Rechts durch einen römischen Juristen, die auf uns gekommen ist. Die für den modemen Leser im ersten Ein­ druck seltsam wirkende Aussage, die am Anfang de...

Full description

Bibliographic Details
Other Authors: Beck-Mannagetta, Margarethe (Editor), Böhm, Helmut (Editor), Graf, Georg (Editor)
Format: eBook
Language:German
Published: Vienna Springer Vienna 1996, 1996
Edition:1st ed. 1996
Series:Rechtsethik
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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300 |a VI, 391 S. 1 Abb  |b online resource 
505 0 |a Zur juristischen Relevanz der Gerechtigkeit bei Aristoteles, Cicero und Ulpian -- Mittelalterliche Gerechtigkeitslehre -- Aequitas naturalis, „natürliche Billigkeit“, in der privatrechtlichen Dogmen- und Kodifikationsgeschichte -- Gerechtigkeit als rechtspraktischer Maßstab kraft Sach- und Systemzusammenhanges -- Das bürgerliche Recht und die Moral der Bürger. Überlegungen zum Verhältnis von Moral und Zivilrecht -- Hans Kelsen, die Reine Rechtslehre und das Problem der Gerechtigkeit -- Gerechtigkeit als Entscheidungskriterium verfassungsgerichtlicher Judikatur -- Arbeitsrecht und Gerechtigkeit -- Wie gerecht ist das Sozialrecht? -- Wertbegriffe im Wirtschaftsrecht -- (Un)gerechtes Mietrecht -- Teleologische Reduktion versus Rechtsmißbrauch 
653 |a Fundamentals of Law 
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520 |a Nach der Gerechtigkeit ist das Recht benannt. Dies sagt der spätklassische römische Jurist Ulpian zur Einbegleitung der einzi­ gen Definition des Rechts durch einen römischen Juristen, die auf uns gekommen ist. Die für den modemen Leser im ersten Ein­ druck seltsam wirkende Aussage, die am Anfang des ersten Frag­ ments der DigestenJustinians steht, darf natürlich nicht als etymo­ logische Annahme verstanden werden. Ihrem Autor ging es nicht um die Frage nach der Herkunft der sprachlichen Bezeichnung des Rechts, sondern um die inhaltlichen Grundlagen seiner Substanz. Verdeckt durch die Klischees "Rechtspositivismus" und "Na­ turrechtslehre" stehen einander heute wie schon lange Zeit zwei Grundpositionen gegenüber. Nach der einen leiten die Rechtssät­ ze ihren Geltungsanspruch aus einer gesellschaftlichen Entschei­ dung zwischen mehreren Regelungsmöglichkeiten ab. Nach der anderen steht hinter dem Geltungsanspruch von positivem Recht seine Prätention, gerecht zu sein. Die Autoren dieses Bandes wis­ sen, daß Theo Mayer-Maly, der am 16. August 1996 sein 65. Le­ bensjahr vollendet, seine gesamte juristische Arbeit an der Frage, welche Grundlagen und welche Tragweite der Gerechtigkeitsan­ spruch von Recht hat, orientiert hat. Obwohl sie zur Frage der Er­ kennbarkeit und Umsetzbarkeit von Gerechtigkeit durchaus un­ terschiedliche Auffassungen haben, wollen sie durch Analysen zu verschiedenen Teilgebieten der Jurisprudenz, die natürlich kei­ nen Vollständigkeitsanspruch erheben, den Stand des Problembe­ wußtseins fördern. Sie wissen, daß sie mit dieser Vorgangsweise dem, dem sie den Band widmen, die meiste Freude bereiten. Sie schließen ihre aufrichtigen Glückwünsche und den Ausdruck ih­ rer herzlichen persönlichen Verbundenheit an