Summary: | KARL GEORG WURZEL wird in der zeitgenossischen osterreichischen rechtswissenschaftlichen Literatur kaum zitiert. Das ist verstiindlich. Die zwei hier abgedruckten Werke erschienen in Wien in der Zeit von 1904 bis 1924. Mitunter befaBten sich Vertreter der "Reinen Rechtslehre" kritisch ablehnend mit WURZELS Gedanken. 1m allgemeinen blieb sein Werk weit gehend unbeachtet. Vor aHem die formal-normativ denkenden osterreichi schen Rechtspositivisten im Bereich des Offentlichen Rechts konnten mit einer sozial-empirisch orientierten Rechtslehre nichts anfangen. Fiir sie waren Sein und SoHen nicht nur wesensverschieden, sondern auch von einander getrennt. Anders lag die Sache fUr den Bereich des Zivilrechts. WURZEL war von berufswegen der Praxis des Zivilrechtes verbunden und daher auch dessen wissenschaftlicher Pflege naher. Altere Professoren des Zivilrechtes erinnern sich daran, wahrend ihrer Studienzeit noch in den dreiBiger Jahren von WURZEL gehOrt und seine Schriften gelesen zu ha ben. Gleichaltrigen Vertretern des offentlichen Rechts war WURZEL je doch unbekannt geblieben. 1m Ubergang von den zwanziger Jahren in die dreiBiger Jahre tauchte WURZELS Name sogar in der amerikanischen rechtssoziologischen und rechtsphilosophischen Literatur auf (JEROME FRANK, Law and the Modern Mind, New York 1930, 1931; LoN L. FuLLER, Legal Fictions, Illinois Law Review Bd XXV 1930-31, drei Aufsatze, im Jahr 1967 nachge druckt, Stanford University Press). In diesen Werken wird auf die aus dem J ahr 1917 stammende englische Ubersetzung des Buches tiber das juristi sche Denken verwiesen (Modern Legal Philosophy Series, Vol. IX.
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