Summary: | Das Erbrecht in Deutschland ist ein höchstpersönliches Grundrecht. Das bedeutet, dass jede Person das unbedingte Recht hat, ihr Vermögen zu vererben. Die logische Folgerung: Die Vererbung von GmbH-Anteilen ist unproblematisch. Leider stimmt das so nur im Grundsatz. Denn neben den allgemeinen rechtlichen Problemen kann es bei der Vererbung von GmbH-Anteilen auch gesellschaftsrechtliche Besonderheiten geben, zum Beispiel wenn die GmbH nicht jeden neuen Gesellschafter akzeptieren möchte. Für viele Gesellschafter ist es wichtig zu wissen, in welche Hände die eigenen GmbH-Anteile kommen, wenn die eigene Gesellschafterstellung endet. Dieses Kompaktwissen gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die erbrechtlichen Gestaltungsmittel, die für die Übertragung von GmbH-Anteilen in Betracht kommen und unterstützt alle, denen der Bestand „ihrer“ GmbH auch über das eigene Arbeitsleben hinaus wichtig ist
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