Summary: | Wohl kaum einer Ihrer Mandanten gibt sich gerne mit „Papierkram" ab. Die meisten wollen Unternehmer und keine „Schreiber" sein. Sie wissen, wie gefährlich diese „Ein Mann ein Wort!"- Mentalität sein kann. Denn streiten sich zwei oder mehr (Vertrags-)Partner, dann muss das vermeintliche Recht, das „Gewollte" nachgewiesen werden. Und auch das ist eine Binsenweisheit: Was „damals" gewollt war, lässt sich mit schriftlichen Dokumenten eher nachweisen als ohne, selbst wenn es Zeugen für die ursprünglichen Vereinbarungen gibt. Das gilt für alle Verträge, vor allem aber für die, die einen Bezug zu einem oder mehreren Unternehmen haben. Das Unangenehme dabei: Falsche, aber auch „nur" ungeschickte Verträge können sehr teuer werden – egal, ob sie weiterlaufen, oder ob sich die Parteien daraus „freikaufen". Auch mündlich geschlossene Verträge gelten zivilrechtlich. Das heißt: Sie müssen erfüllt werden, und zwar auch dann, wenn das Finanzamt die Verträge nicht anerkennt und die eigentlich beabsichtigten steuerlichen Folgen nicht eintreten. Das Kompaktwissen gibt Ihnen als Berater die Sicherheit, die wichtigsten Verträge mit ihren rechtlichen, aber auch steuerlichen Folgen als Muster und Anregungen für die eigene individuelle Vertragsgestaltung stets griffbereit zu haben
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