Summary: | Betriebe, die über die Hälfte ihrer Arbeitszeit für baugewerbliche Tätigkeiten einsetzen, sind verpflichtet, Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft zu leisten. Betroffen sind mehr als 40 baugewerbliche Tätigkeiten wie beispielsweise Bohr-, Maurer-, Gipser- und Fertigbauarbeiten. In der Praxis wird deutlich, dass eine Vielzahl der Lohnabrechner die Tiefgründigkeit und das genaue Arbeiten in diesem Bereich unterschätzen. Andere wiederum fürchten ihn geradezu. Das Kompaktwissen beschreibt ausgehend von einer Begriffserklärung Baulohn, welche Betriebe betroffen und damit SOKA-pflichtig sind, das relevante Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft, die Einhaltung der Mindestlöhne und die Ausbildungsförderung. Zentrale für die tägliche Arbeit relevante Tarifverträge werden dargestellt. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
|