Summary: | Wahrend die Entwicklung des Verfassungsrechts, vor allem die Aus einandersetzung iiber verfassungsrechtliche Grundbegriffe, in Osterreich und der Bundesrepublik Deutschland durchaus parallele Wege geht, lafh sich beobachten, daB das Verwaltungsrecht auf einer Reihe von Rechtsge bieten neue und in beiden Staaten andersartige Losungen entwickelt. Eine solche Entwicklung birgt die Gefahr in sich, daB die rechtswis senschaftliche Diskussion sich nicht mehr auf die nach wie vor bestehen den Gemeinsamkeiten, sondern auf Besonderheiten konzentriert. Dieser T endenz entgegenzuwirken und eine niichterne Bestandsaufnahme iiber Entwicklungstendenzen zu geben, war das Ziel einer wissenschaftlichen Tagung, die yom 13. bis 15. November 1986 im Europa-Institut in Saarbriicken stattfand. Die Fritz-Thyssen-Stiftung hat die Durchfiihrung der T agung maBgeblich gefordert. Ihr dafiir Dank zu sagen ist mir ein Anliegen. Bei dieser Gelegenheit danke ich Herrn Univ.-Prof. Dr. DDr. h. c. GUNTHER WINKLER, dessen eigene Arbeiten zur methodischen Durchdrin gung des Verwaltungsrechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in beiden Staaten beigetragen haben, fiir die Bereitschaft, die Referate in der Schrif tenreihe "Forschungen aus Staat und Recht" aufzunehmen. Die verspatete Herausgabe fallt einzig in meine Verantwortung und ist durch den Umstand bedingt, daB ich yom] ahr 1986 bis 1988 Erster Vizepra sident der Universitat des Saarlandes war und die Wahrheit des Satzes erfahren muBte, daB mit solchen Amtern die Fortsetzung eigener wissen schaftlicher Arbeiten, und sei es die Dberarbeitung von Vortragen, nicht vereinbar ist
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