Natur als Rechtssubjekt Die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland

Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land d...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Bader-Plabst, Katharina
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Springer Fachmedien Wiesbaden 2024, 2024
Edition:1st ed. 2024
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer eBooks 2005- - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind. Die Autorin Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland) ist derzeit als Rechtsanwältin in München tätig. Dort berät Sie private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die eingereichte Doktorarbeit wurde von der Universität Augsburg als Dissertation angenommen. Die Arbeit beschreibt eine Forschung im Bereich Umweltrecht, konkret zu Eigenrechten der Natur aus einer rechtsvergleichenden Perspektive
Physical Description:XVII, 214 S. online resource
ISBN:9783658441203