Summary: | Gesellschaftervereinbarungen sind schuldrechtliche Nebenabreden zum Gesellschaftsvertrag. Sie regeln das Verhältnis zwischen allen oder einzelnen Gesellschaftern untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, es sind also gesellschaftsinterne Vereinbarungen. In der täglichen Praxis erfreuen sich diese Regelungen großer Beliebtheit, da sie flexible, aber dennoch vertrauliche, Gestaltungen erlauben, in der Regel nicht beurkundungspflichtig sind und daher auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Zu den Vereinbarungen zählen beispielsweise Beteiligungsverträge, Side Letters, Stimmrechtsbindungs- und Poolverträge. Das Kompaktwissen geht auf die Zulässigkeit ein, stellt Regelungsinhalte vor und gibt Gestaltungsempfehlungen
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