Summary: | Als gesetzliches Vertretungsorgan und zugleich Geschäftsführer hat der GmbH-Geschäftsführer eine „janusköpfige" Stellung. Da seine Rechtsbeziehung zur GmbH im Gesetz nur unvollständig geregelt ist, sollte sie darüber hinaus durch Anstellungsvertrag im Einzelnen gestaltet werden. Dabei müssen die gesetzliche Stellung des Geschäftsführers und das Anstellungsverhältnis aufeinander abgestimmt werden. Die Vertragsgestaltung wird durch die Sonderstellung des Geschäftsführers im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zusätzlich erschwert. In der Praxis schließen Geschäftsführer einer GmbH nicht selten zusätzlich Beraterverträge mit der Gesellschaft. Der Geschäftsführer erhält dadurch einen Zusatzverdienst; die GmbH hat unter Umständen einen steuerlichen Vorteil. Dabei muss jedoch vermieden werden, dass die Vergütung als eine verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird. Das Kompaktwissen erläutert die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten vor und weist auf immanente Gefahren hin. Insbesondere wird die Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung bei der Festsetzung des Grundgehalts, einer Gewinntantieme und weiteren Gehaltsextras behandelt
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