Summary: | Nicht nur aber auch wegen des Online-Handels und zunehmender internationaler Verflechtungen werden grenzüberschreitende Sachverhalte immer häufiger. Hierbei ist auch die korrekte Einordnung von sonstigen Leistungen immer wieder ein Praxisproblem. Unternehmer müssen den Ort von sonstigen Leistungen und Werkleistungen insbesondere dann ermitteln, wenn sie ihre Leistungen für ein ausländisches Unternehmen ausführen oder von einem ausländischen Unternehmer in Anspruch nehmen. Damit werden folgende Fragen aufgeworfen: - Wo ist der Ort der sonstigen Leistung, d.h. in welchem Land hat die Besteuerung der Leistung zu erfolgen? - Was müssen Unternehmen beachten, die Leistungen von ausländischen Unternehmen erhalten? - Was muss ein inländischer Unternehmer im Gegenzug beachten, wenn er eine Leistung im Ausland erbringt? - Ist das Reverse Charge Verfahren anzuwenden?
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