Summary: | Mit dem 18. Geburtstag beginnt nicht nur für das „Kind" selbst, sondern vielmehr auch für seine Eltern ein neuer Abschnitt. Kindergeld, Freibeträge für Kinder und sonstige davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen gibt es nur noch, wenn die Gründe dafür vorliegen. Eine Ausbildung beispielsweise ist so ein Grund. Aber auch hier lauern Tücken, denn die Kernfrage lautet: Was ist eine Ausbildung? Wann ist eine Ausbildung beendet? Wann beginnt eine zweite oder gar dritte Ausbildung? Was ist mit studierenden Kindern, die zuhause noch ein Zimmer haben und auch sonst finanziell unterstützt werden? Was ist mit kranken, was mit behinderten Kindern? Wie werden Auslandsaufenthalte gewertet? Was ist, wenn das Kind während seiner Ausbildung ebenfalls Geld verdient? Neben Kindergeld und Steuern sind auch weitere Regelungen, beispielsweise des Unterhalts- und Arbeitsrechts zu beachten. Das Kompaktwissen gibt einen Überblick über die rechtlichen und steuerrechtlichen Ände-rungen ab Eintritt der Volljährigkeit von Kindern
|