Summary: | Insbesondere die seit längerem bestehende und auf absehbare Zeit andauernde Niedrigzinsphase führt dazu, dass Unternehmen deutlich weniger Pensionsrückstellungen steuerlich geltend machen können, als sie tatsächlich bilden müssen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für Unternehmen die Frage, mit welchen Strategien dem begegnet werden kann. Dazu zählen nicht nur die Abfindung einer GGF-Pensionszusage oder der Verzicht auf die Zusage, sondern auch Exit-Strategien, wie insbesondere die Übertragung der Pensionszusage auf ein anderes Unternehmen oder auf eine Rentnergesellschaft, die Gestaltung mittels eines CTA (Contractual Trust Arrangement), die Übertragung auf eine Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, ein Asset-Deal oder eine Liquidationsdirektversicherung. Dies sind probate Mittel, um aus der "Rückstellungsfalle" herauszukommen und ggf. verdeckte Gewinnausschüttungen bzw. verdeckte Einlage zu vermeiden. Die neuen BMF-Schreiben zu §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Moblitäts-RL und das Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die aktuellen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen sind eingearbeitet
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