Summary: | Die Vorschriften zu den latenten Steuern sind bei kleinen und mittleren Unternehmen insbesondere seit dem Jahr 2007 verstärkt in den Blickpunkt der Steuerkanzleien gerückt. Ab diesem Veranlagungszeitraum waren die Gewinnänderungen nach der Vorschrift des § 7g EStG außerbilanzmäßig abzurechnen und nicht mehr als Sonderposten mit Rücklageanteil in der Bilanz auszuweisen. Das hat dazu geführt, dass in einer Vielzahl von Jahresabschlüssen latente Steuern zu bilanzieren waren. Die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat mit der Vorschrift des § 274a Nr. 5 HGB leider nur scheinbar die Möglichkeit geschaffen, latente Steuern bei allen kleinen Gesellschaften in Form eines Wahlrechts zu ignorieren. Tatsächlich sind latente Steuern in allen Handelsbilanzen zu bilanzieren. Insbesondere gibt es Neuerungen für alle Personenunternehmen. In diesem Kompaktwissen soll zunächst grundlegend dargestellt werden, welche gesetzliche Regelung gilt, bevor diverse Beispiele zu aktiven und passiven latenten Steuern erläutert werden. Diese können in der Praxis wie eine Checkliste verwendet werden. Abgerundet wird die Ausgabe mit Beispielen und Berechnungen zu den wesentlichen Sachverhalten. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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